Smart Home entwickelt sich vom Nischenprodukt für Reiche immer mehr zum Massenphänomen: Zugangskontrollsysteme, Licht-, Jalousie- und Heizungssteuerung, vor allem auch hochwertige Küchengeräte können einfach per App gesteuert werden. Digitale Elemente, für die spezielle Haftungsbedingungen gelten, spielten für die Bau- und Immobilienbranche bisher kaum eine Rolle. Durch die Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie (WKRL) hat sich das geändert. Was vielen Bauträgern und Baufirmen aber nicht bewusst ist: Ein Vertrag mit einem Verbraucher, dessen Gegenstand sog. digitale Elemente enthält, kann erhebliche und langfristige Verpflichtungen des Unternehmers begründen.
Welche Konsequenzen das für Bauträger hat und welche Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung es gibt, erklärt Dr. Lorenz Claussen, Anwalt und Partner bei GSK Stockmann, in einem Interview mit der Immobilien Zeitung.