Das Institut für Immobilienökonomie GmbH („IIÖ“), das den Carbon Risk Real Estate Monitor („CRREM“) ins Leben gerufen hat und vorantreibt, hat uns nun bestätigt, dass es zulässig ist, die von einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach erzeugte Energie vom CO2-Fußabruck des Gebäudes abzuziehen, und zwar auch dann, wenn die Anlage nicht vom Gebäudeeigentümer, sondern durch Dritte betrieben wird. Andernfalls gäbe es auch aus Sicht von CRREM in sehr vielen Fällen keinen Anreiz, Photovoltaikanlagen im Gebäudesektor zu installieren.
Für viele Nutzer des CRREM-Tools hatte sich bisher die Frage gestellt, wie mit Photovoltaikanlagen umzugehen ist, die sich auf dem Dach ihrer Gebäude befinden, aber nicht ihnen gehören, sondern einer Betreiberfirma oder einem Mieter. Diese Konstellation tritt im deutschen Markt sehr häufig auf bzw. ist bei Immobilienfonds sogar die Regel, denn sowohl das deutsche Investmentrecht als auch das hiesige Steuerrecht haben in der Vergangenheit weitgehend verhindert, dass Immobilienfonds Photovoltaikanlagen betreiben können. Sie waren faktisch gezwungen, solche Anlagen auf einen Dritten auszugliedern bzw. diese von vornherein von Dritten installieren zu lassen.
Ungeachtet dessen gab es bisher immer wieder Verlautbarungen, die darauf hindeuteten, dass eine positive Berücksichtigung einer Photovoltaikanlage bei der Bestimmung des CO2-Fußabdrucks im Rahmen des CRREM-Tools nur dann möglich sei, wenn die Anlage dem Gebäudeeigentümer gehöre.
Wir haben uns über unsere Kontakte zum Wissenschaftlichen Beirat von CRREM intensiv dafür eingesetzt, auch bei PV-Anlagen, die von Betreibern gehalten werden, eine Anrechnung zu ermöglichen. Denn dem erstrebten ökologischen Effekt tut dies keinen Abbruch, weil es für die gebäudenahe Erzeugung des Ökostroms keine Rolle spielt, in wessen Eigentum die betreffende Anlage formal steht.
Von daher ist es eine sehr gute Nachricht insbesondere für die deutsche Fondslandschaft und für mehr Photovoltaik auf unseren Dächern, wenn es im jüngst veröffentlichten CRREM Risk Assessment Reference Guide heißt: „Due to certain investment and tax regulations in various countries that can impede the direct implementation of onsite renewable energy through PV systems by property owners, we make an exception in such cases, departing from the recommended location-based approach. Regarding CRREM’s whole building approach, energy generated by a PV system on the property’s roof can be subtracted from the carbon footprint, irrespective of whether the system is managed by the property owner or a third party. In our view, without this provision, in many cases there would be no incentive for the installation of PV systems in the building sector.“ (S. 28 des User manual for the CRREM Risk Assessment Tool V2, Stand September 2023).
CRREM ist die führende globale Initiative für die Festlegung von Zielen und zusätzlichen Ressourcen, die es den Marktteilnehmern ermöglichen sollen, ihre betrieblichen CO2-Emissionen für Immobilieninvestitionen zu steuern und zu reduzieren.
Wir freuen uns sehr, dass unsere Einschätzung zu Betreiber-Photovoltaikanlagen beim CO2-Fußabdruck nun vom CRREM geteilt wird, und stehen auch weiter in engem Kontakt mit dem IIÖ wie auch dem Wissenschaftlichen Beirat von CRREM, um unsere Mandanten bestmöglich bei der Anwendung des CRREM-Tools und der Entwicklung hin zu besonders nachhaltigen und CO2-neutralen Immobilien zu begleiten.