Seit dem 21. Juli 2019 entfaltet die EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129), die in Teilen bereits seit dem 20. Juli 2017 und dem 21. Juli 2018 in Kraft ist, unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten vollumfänglich Geltung und ersetzt viele der im bisherigen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) enthaltenen Vorschriften. Das Wichtigste im Überblick:
- Durch die neue EU-Prospektverordnung soll ein hoher Verbraucher- und Anlegerschutz gewährleistet werden.
- Mit der EU-Prospektverordnung werden ein einheitliches Registrierungsformular sowie ein EU-Wachstumsprospekt neu eingeführt.
- Nach nationalem Recht besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, anstatt eines Prospekts ein Wertpapier-Informationsblatt zu erstellen.
Unser aktuelles GSK Update beleuchtet weitere Einzelheiten zu den Neuregelungen unter der EU-Prospektverordnung.