Eine spannende Hauptversammlungssaison neigt sich dem Ende zu. GSK Stockmann durfte unter Leitung des Kapitalmarktpartners Dr. Alexander Thomas dieses Jahr eine Vielzahl börsennotierter und börsengelisteter Gesellschaften bei der Durchführung ihrer Hauptversammlungen beraten . Neben einzelnen Strukturmaßnahmen und Ermächtigungsbeschlüssen stand in diesem Jahr insbesondere das Format der Hauptversammlung im Mittelpunkt der Diskussion. Auch wenn eine Mehrzahl der Mandanten noch die Präsenzversammlung wählte, wurde über die Einräumung einer entsprechenden Satzungsermächtigung für ein virtuelles Format intensiv diskutiert.
Zugleich war es spannend zu erleben, wie bei virtuellen Hauptversammlungen die Aktionärsrechte technisch über die Portale umgesetzt wurden. Technische Schwierigkeiten bei virtuellen Hauptversammlungen waren die Ausnahme und sollten künftig mit Etablierung der Prozesse noch weniger zu befürchten sein.
Für beide Formate gibt es zweifelsohne Argumente. Zahlreiche Aktionäre konnten bei virtuellen Hauptversammlungen lange Anreisen vermeiden und gar mehrere Hauptversammlungen parallel verfolgen, gerade nachdem in manchen Wochen zahlreiche Hauptversammlungen mehr oder wenige parallel stattfanden. In der Präsenzversammlung konnte dagegen oftmals eine direktere und lebhaftere Diskussion entstehen – ein nicht zu unterschätzender Pluspunkt.
Die Debatte über das richtige Format der Hauptversammlung sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es aus unserer Sicht weiter grundsätzlicher Erörterungen über die angemessene Ausgestaltung der Hauptversammlung bedarf. Neben der Überarbeitung des Beschlussmängelrechts sollte man sich nicht damit zufriedengeben, dass hierzulande Hauptversammlungen – gerade auch im internationalen Vergleich – zu lange und insbesondere zu formalistisch sind. Auch findet vielfach die Erörterung gerade strategischer Fragestellungen mit Hauptaktionären außerhalb der Hauptversammlung statt. Die Hauptversammlung sollte daher wieder mehr in das Zentrum der Information und Erörterung wichtiger Fragestellungen mit Aktionären treten. Zugleich sollte das Aktienrecht aber die Möglichkeit von Geschäftsordnungsanträgen wie auch langer Fragelisten klarer eingrenzen.
Wir danken unseren Mandanten, teils auch aus der DAX-Indexfamilie, für ihr Vertrauen und freuen uns bereits jetzt auf die Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit in der kommenden Hauptversammlungssaison. Ein großes Dankeschön auch an die Hauptversammlungsdienstleister für die sehr gute und etablierte Zusammenarbeit.