Büros und Wohnungen sind gerade im oberen Preissegment nur schwer verkäuflich oder vermietbar, wenn nicht auch Stellplätze angeboten werden können. Grundstücksübergreifende Tiefgaragen ermöglichen eine bessere Ausnutzung knapper Flächen im innerstädtischen Bereich. Der BGH hat jetzt eine der möglichen Gestaltungsvarianten hierfür ausdrücklich anerkannt und verfahrens- und grundbuchrechtliche Hindernisse beseitigt. Unser Update stellt die Entscheidung vor.

20.10.2023