Gesetzentwurf zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts

Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts – Teil 2: Am 26. Juni 2024 hat die deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts vorgelegt, nachdem im Rahmen einer umfassenden öffentlichen Konsultation mögliche Änderungen ermittelt und diskutiert wurden. Ziel ist es, die Effizienz zu steigern, um das deutsche Schiedsverfahrensrecht an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen und die Attraktivität Deutschlands als Schiedsgerichtsstandort zu fördern.

Gesetzentwurf zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts
Drucken
Pressekontakt:

Ansprechpartner