Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Finanzkriminalität (FKBG)

Das Jahr 2024 bringt zahlreiche Neuerungen im Bereich der Bekämpfung der Finanzkriminalität mit sich. Zentrum dieser Bestrebungen ist das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Finanzkriminalität (FKBG). Hierbei handelt es sich um ein geplantes Artikelgesetz (BT-Drs. 20/9648), durch das bestehende Gesetze geändert und erweitert, neue Gesetze gleichsam geschaffen werden. Auch eine neue Behörde – das Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) – soll geschaffen werden. Jüngst fand zu dem Gesetzgebungsvorhaben am 29.01.2024 eine Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages statt.

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