Gesellschaftsrecht
Strukturen schaffen,
Aufgaben erfüllen.
Die laufende Beratung in allen Fragen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts gehört zu unserem täglichen Geschäft. Egal ob national oder international, Familienunternehmen oder Konzern – die Aufgaben, die uns unsere Mandanten stellen, sind meist komplex und vielschichtig. Stets erfordern sie höchste juristische Kompetenz und berühren häufig unterschiedliche Rechtsgebiete.
Wir von GSK Stockmann verfügen über umfassende juristische Expertise und Erfahrung, ganzheitliches Wissen und Denken, den Blick für die unternehmerische Praxis und nicht zuletzt Kreativität. Wir beraten dabei zu Spezialthemen ebenso wie auch zu schwierigen Fragen des Tagesgeschäfts – von uns bekommen Sie maßgeschneiderte und praxistaugliche Lösungen.
Kompetenzschwerpunkte
Zu unseren Beratungsfeldern im Bereich Gesellschaftsrecht gehören Themen der Corporate Governance und die optimale Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen. So unterstützen wir Sie bei der Vermeidung von Gesellschafterauseinandersetzungen, dem Schutz von Minderheitsgesellschaftern, aber auch der Durchsetzung gegenüber Letzteren, bei Gewinnverteilungsregelungen, Exit-Szenarien mit angemessenen Abfindungsregelungen etc. Insbesondere in Fragen der Unternehmensstrukturierung und
Unternehmensfinanzierung verfügen wir über erstklassige Expertise. Ferner betreuen wir die täglichen Aufgaben von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und sonstigen Gremienmitgliedern von Unternehmen bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten (sogenanntes Corporate Housekeeping), zu denen insbesondere auch die Einhaltung von Kapitalerhaltungsvorschriften, die gesellschaftsrechtlichen Implikationen von Cash Pooling, Gesellschafterdarlehen und
-leistungen – upstream wie downstream – und sonstigen Finanzierungsgeschäften sowie die richtige Vorgehensweise in Insolvenz- und Krisenzeiten.
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Kompetenzteams „Gesellschaftsrecht“ kennen.