Geldwäscheprävention

Prävention fordern,
Ansehen fördern.

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind internationale Phänomene, die im Laufe der letzten Jahre verstärkt aufgetreten sind und vermehrt von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Sie betreffen neben sämtlichen Bereichen der Finanzbranche auch eine Vielzahl von realwirtschaftlichen Branchen. Dies und der damit einhergehende verstärkte Fokus des Gesetzgebers auf die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat eine immer stärkere Verdichtung und Verschärfung der regulatorischen wie auch der aufsichtsbehördlichen Anforderungen an die Marktteilnehmer zur Folge. Ziel des Gesetzgebers ist dabei in erster Linie die Bekämpfung der finanziellen Seite von organisierter Kriminalität sowie Terrorismus und die Ermöglichung sowie Erleichterung der Strafverfolgung. Die Anforderungen zielen darüber hinaus sowohl auf die Vermeidung von Vermögens- und Reputationsschäden bei den geldwäscherechtlich Verpflichteten als auch auf die Sicherstellung der Stabilität des Finanzmarktes.

Ausgelöst durch die Diskussionen und politischen Entscheidungen anlässlich der Panama Papers und Paradise Papers sehen sich unsere Mandanten nun mehr denn je mit erhöhten Transparenzanforderungen konfrontiert. Diese Transparenzanforderungen greifen selbstverständlich auch ungeachtet sonstiger geldwäscherechtlicher Verpflichtungen, haben aber seither eine beträchtliche Verschärfung erfahren. Zudem führen die strengeren aufsichtsbehördlichen Maßnahmen einschließlich immer höherer Bußgelder und die Veröffentlichung von Verstößen (Prangereffekt) zu größerem Druck bei allen, die wirtschaftlich und unternehmerisch tätig sind. Wir von GSK Stockmann unterstützen Sie dabei, die an Sie gestellten regulatorischen Anforderungen zu ermitteln und zu erfüllen, gleichzeitig aber nicht erforderliche Beeinträchtigungen Ihrer Geschäftsmodelle sowie das Entstehen unnötiger Kosten zu vermeiden.

Kompetenzschwerpunkte

Ständige gesetzgeberische Neuerungen, damit verbundene aufsichtsbehördliche Maßnahmen und die internationale Ausrichtung der geschäftlichen Aktivitäten wie auch der Organisationen unserer Mandanten sind Faktoren, die sowohl eine maßgeschneiderte und nachhaltige als auch eine stark ausgeprägte internationale Ausrichtung unserer Beratungspraxis unabdingbar machen. Mit unserer langjährigen und tiefgreifenden Expertise sind wir von GSK Stockmann bestens aufgestellt, um Ihnen eine umfassende und fachübergreifende Beratung in Compliance-Angelegenheiten anbieten zu können.

Dabei bringen wir vor allem auch unsere praktischen Erfahrungen ein, die wir im Rahmen von Compliance-Funktionen in Unternehmen und damit aufgrund der Einbettung in die internen Strukturen unserer Mandanten erhalten. Unsere Unterstützung in geldwäschepräventiven Angelegenheiten ist Bestandteil unserer weitgefassten Beratung für den gesamten Bereich der aufsichtsrechtlich getriebenen Regulatory Compliance. Wir beraten Unternehmen und Banken der Privatwirtschaft sowie deren Organe und In-House-Experten (zum Beispiel Compliance- und Geldwäschebeauftragte).

Wir unterstützen bei der Klärung von Meldepflichten gegenüber dem geldwäscherechtlichen Transparenzregister. Solche Meldepflichten treffen auch Mandanten jenseits der Finanzbranche und können zuweilen eine Herausforderung darstellen. Zugleich greifen in vielen Fällen Erleichterungen, die wir gerne für unsere Mandanten überprüfen.

Wir unterstützen bei Überprüfungen von Geschäftspartnern („Know-Your-Customer“ oder „KYC“) und der Erstellung der diesbezüglichen Dokumentation. Wir übernehmen dabei unter anderem die Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten in komplexen Eigentums- und Kontrollstrukturen, auch über mehrere Beteiligungsebenen hinweg, und helfen bei der Identifizierung von politisch exponierten Personen („PEPs“). Sofern eventuell durch PEPs verstärkte Sorgfaltsanforderungen ausgelöst werden, stehen wir beratend zur Seite. Im Rahmen der KYC-Überprüfungen gleichen wir die betreffenden Unternehmen, Einrichtungen und natürlichen Personen mit Länder- und Finanzsanktionslisten ab und stehen mit weiter gehenden Unterstützungsleistungen bereit.

Wir ermitteln in Abstimmung mit den internen Funktionsträgern unserer Mandanten (Geschäftsleitung, Risikomanagement, Geldwäsche- sowie Compliance-Beauftragte) die branchen-, unternehmens- und geschäftsspezifischen Risiken im Hinblick auf die Bereiche Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese Risikoanalyse dient als Grundlage für die Planung, Erstellung und Weiterentwicklung angemessener Vorkehrungen zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsabwehr (Maßnahmen und Kontrollen).

Wir erstellen risikobasierte interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollplanungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Unter Berücksichtigung des mandantenspezifischen Geschäftsmodells sowie der besonderen Risiken im Einzelfall erstellen wir angemessene Richtlinien, Vorlagen und weitere strukturelle Vorgaben, die es dem Unternehmen und insbesondere dessen Mitarbeitern ermöglichen, im Einklang mit den geltenden regulatorischen Anforderungen zu agieren. Auch die Sensibilisierung von Mitarbeitern zur frühzeitigen Erkennung von Gefahren und deren sachgerechter Handhabung bis hin zur Erfüllung der einschlägigen Verdachtsmeldepflichten stehen dabei im Vordergrund. Unsere individuellen und maßgeschneiderten Konzepte auf Basis des sogenannten risikobasierten Ansatzes ermöglichen es unseren Mandanten, trotz der immer weitreichenderen Regulatorik genau die Vorkehrungen zu treffen, die geboten und effektiv sind, und sie vermeiden dadurch bereits im Vorfeld das Entstehen von unnötigen Kosten.

Wir bieten praxisnahe juristische Begleitung zur Einschätzung, Aufbereitung und Behandlung von kritischen Sachverhalten bis hin zur Abgabe von geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldungen sowie der Erstattung von Strafanzeigen. Ebenfalls bieten wir umfassende rechtliche Begleitung und Vertretung unserer Mandanten bei Sonderuntersuchungen von Aufsichtsbehörden.


„Nach vielen Jahren Berufspraxis zum ersten Mal eine anwaltliche Ausführung, die ich auf Anhieb verstanden habe.“

Anonym (zu einer größeren gutachterlichen Stellungnahme)

„Ich bin froh, Sie zu haben. Nicht nur wegen der persönlich angenehmen und fruchtbaren Zusammenarbeit, sondern da ich angesichts der regulatorischen Anforderungen sonst oftmals nicht weiterwissen würde.“

Anonym (langjähriger Mandant)

Mehr als Rechtsanwälte.
Finden Sie die richtigen

Experten.

Lernen Sie unsere Rechtsanwältinnen und -anwälte unseres Kompetenzteams „Geldwäscheprävention“ kennen.

Anwälte finden