Geldwäscheprävention
Prävention fordern,
Ansehen fördern.
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind internationale Phänomene, die im Laufe der letzten Jahre verstärkt aufgetreten sind und vermehrt von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Sie betreffen neben sämtlichen Bereichen der Finanzbranche auch eine Vielzahl von realwirtschaftlichen Branchen. Dies und der damit einhergehende verstärkte Fokus des Gesetzgebers auf die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat eine immer stärkere Verdichtung und Verschärfung der regulatorischen wie auch der aufsichtsbehördlichen Anforderungen an die Marktteilnehmer zur Folge. Ziel des Gesetzgebers ist dabei in erster Linie die Bekämpfung der finanziellen Seite von organisierter Kriminalität sowie Terrorismus und die Ermöglichung sowie Erleichterung der Strafverfolgung. Die Anforderungen zielen darüber hinaus sowohl auf die Vermeidung von Vermögens- und Reputationsschäden bei den geldwäscherechtlich Verpflichteten als auch auf die Sicherstellung der Stabilität des Finanzmarktes.
Ausgelöst durch die Diskussionen und politischen Entscheidungen anlässlich der Panama Papers und Paradise Papers sehen sich unsere Mandanten nun mehr denn je mit erhöhten Transparenzanforderungen konfrontiert. Diese Transparenzanforderungen greifen selbstverständlich auch ungeachtet sonstiger geldwäscherechtlicher Verpflichtungen, haben aber seither eine beträchtliche Verschärfung erfahren. Zudem führen die strengeren aufsichtsbehördlichen Maßnahmen einschließlich immer höherer Bußgelder und die Veröffentlichung von Verstößen (Prangereffekt) zu größerem Druck bei allen, die wirtschaftlich und unternehmerisch tätig sind. Wir von GSK Stockmann unterstützen Sie dabei, die an Sie gestellten regulatorischen Anforderungen zu ermitteln und zu erfüllen, gleichzeitig aber nicht erforderliche Beeinträchtigungen Ihrer Geschäftsmodelle sowie das Entstehen unnötiger Kosten zu vermeiden.
Kompetenzschwerpunkte
Ständige gesetzgeberische Neuerungen, damit verbundene aufsichtsbehördliche Maßnahmen und die internationale Ausrichtung der geschäftlichen Aktivitäten wie auch der Organisationen unserer Mandanten sind Faktoren, die sowohl eine maßgeschneiderte und nachhaltige als auch eine stark ausgeprägte internationale Ausrichtung unserer Beratungspraxis unabdingbar machen. Mit unserer langjährigen und tiefgreifenden Expertise sind wir von GSK Stockmann bestens aufgestellt, um Ihnen eine umfassende und fachübergreifende Beratung in Compliance-Angelegenheiten anbieten zu können.
Dabei bringen wir vor allem auch unsere praktischen Erfahrungen ein, die wir im Rahmen von Compliance-Funktionen in Unternehmen und damit aufgrund der Einbettung in die internen Strukturen unserer Mandanten erhalten. Unsere Unterstützung in geldwäschepräventiven Angelegenheiten ist Bestandteil unserer weitgefassten Beratung für den gesamten Bereich der aufsichtsrechtlich getriebenen Regulatory Compliance. Wir beraten Unternehmen und Banken der Privatwirtschaft sowie deren Organe und In-House-Experten (zum Beispiel Compliance- und Geldwäschebeauftragte).
„Nach vielen Jahren Berufspraxis zum ersten Mal eine anwaltliche Ausführung, die ich auf Anhieb verstanden habe.“
Anonym (zu einer größeren gutachterlichen Stellungnahme)
„Ich bin froh, Sie zu haben. Nicht nur wegen der persönlich angenehmen und fruchtbaren Zusammenarbeit, sondern da ich angesichts der regulatorischen Anforderungen sonst oftmals nicht weiterwissen würde.“
Anonym (langjähriger Mandant)
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