Die Beteiligten an Immobiliengeschäften haben Richtlinien einzuhalten, um den Verdacht von Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu vermeiden. Kernstück sind Meldepflichten zu Registern. Diese sind zur lückenlosen Aufdeckung potenziell illegaler Geldflüsse und Akteure verlinkt.
Mit einem Netz an Vorschriften will der Gesetzgeber Geldwäsche unterbinden. Die Immobilienbranche steht dabei besonders im Fokus. Transaktionen und Unternehmen unterliegen speziellen Meldevorgaben, die mit Registereinträgen einhergehen.
Wie das Ziel der Geldwäscheprävention erreicht werden kann, erklärt Dr. Harald Feiler, Rechtsanwalt bei GSK Stockmann, in einem Beitrag in der Immobilien Zeitung.