Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs eröffnet Vertragspartnern vielfache Gestaltungsmöglichkeiten zur Vereinbarung eines beliebigen Gerichtsstands in der Europäischen Union. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn geschäftliche Beziehungen in handfeste gerichtliche Auseinandersetzungen münden. Bei grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen gilt der allgemeine Grundsatz, dass der Vertragspartner an seinem Sitz – und somit womöglich vor einem ausländischen Gericht – zu verklagen ist. Das Urteil eines deutschen Gerichts kann im außereuropäischen Ausland womöglich nur schwer vollstreckt werden.
Welche Vor- und Nachteile sich aus der Wahl des Gerichtsstandes ergeben können und welche Auswirkungen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat, erläutern Karen Papenfuß und Dr. Justus Jansen, Anwälte bei GSK Stockmann, in einem aktuellen Beitrag für die Börsen-Zeitung.
Der gesamte Artikel ist hier zu lesen: Freie Wahl des Gerichtsstands bei Rechtsstreitigkeiten | Börsen-Zeitung (boersen-zeitung.de)