Folgen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes auf das Vergaberecht

Das am 29. Mai 2024 vom Bundeskabinett beschlossene Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (kurz WaBG) soll den Turbo zünden − für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff. Anspruch des Gesetzgebers ist es, Vergabeverfahren für Projekte im Wasserstoffsektor erheblich zu erleichtern und dadurch zu beschleunigen. Die beabsichtigten Verfahrenserleichterungen lassen sich in zwei Blöcke einteilen: die Verfahrensdurchführung einerseits und den Rechtsschutz andererseits.

Unsere Anwältin und Partnerin Dr. Jenny Mehlitz erläutert, welche konkreten Auswirkungen das neue Wasserstoffbeschleunigungsgesetz im Vergaberecht hat.

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