Faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen: Der Digital Markets Act

Mit der Etablierung der Digitalökonomie durch die inzwischen weit verbreitete Nutzung von Online-Marktplätzen und Social-Media-Diensten ist ein weiterer und völlig eigenständiger Wirtschaftssektor entstanden, der wesentlich zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes beigetragen hat. Gleichzeitig lassen sich in diesem Wirtschaftszweig charakteristische Merkmale identifizieren, die einer freien Entfaltung des Wettbewerbs auf den Digitalmärkten entgegenstehen. Sogenannte Gatekeeper, also besonders wirkmächtige Online-Plattformen, können den Marktzutritt von neuen Marktteilnehmern erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen, was sich zudem nachteilig auf die Angebotsauswahl und die Preise auswirkt. Der DMA möchte diesem Problem entgegenwirken.

Über die weiteren Einzelheiten des DMA informieren wir Sie in unserem neuen GSK-Update.

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