ZIA AKADEMIE: ESG und Taxonomie-Verordnung
Anforderungen aus dem bautechnischen Katalog der EU Was ist beim Bauen von nachhaltigen Gebäuden zu beachten?
Die EU-Kommission hat mit seinem EU Action Plan zu Sustainable Finance die Offenlegungs- und die Taxonomie-Verordnung zu Gesetz gebracht. Nachdem beide Verordnungen bereits in Kraft getreten sind, hat nun die EU-Kommission auch den Anforderungskatalog für die bautechnischen Kriterien zur Taxonomie-Verordnung vorgelegt. Beide VO fließen somit in die ESG Ansprüche rein und stellen durchaus anspruchsvolle Regeln für ein nachhaltiges Bauen. Insbesondere die Projektentwickler und Asset Manager müssen sich auf diese Anforderungen vorbereiten.
Der technische Anforderungskatalog der EU erfasst vier wesentliche Tätigkeitsbereiche der Immobilienwirtschaft: Errichtung von Neubauten, Akquisition und Bestandshaltung, umfassende Sanierungen sowie spezifische Einzelmaßnahmen zur Erreichung der Umweltziele Klimaschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel.
Dr. Christoph Strelczyk (Rechtsanwalt und Partner bei GSK Stockmann in Hamburg) wird am 08. Juni ab 10:00 Uhr gemeinsam mit Benedikt Scholler (Niederlassungsleiter Engineering Berlin bei Drees & Sommer) über diese Themen sprechen.