Webinar „EUDI-Wallet: Relying Party Legal Checklist“
Was vertrauende Beteiligte rechtlich tun müssen, bevor sie Nachweise aus der EUDI-Wallet akzeptieren (müssen).
Am 2. Januar 2027 soll die deutsche EUDI-Wallet an den Start gehen. Und ab dem 24. Dezember 2027 müssen alle privaten Diensteanbieter, die gesetzlich oder vertraglich zu einer Online-Identifizierung mit starker Nutzerauthentifizierung verpflichtet sind, Nachweise aus der Wallet akzeptieren. Der Finanzsektor ist dadurch in besonderer Weise betroffen – doch auch Unternehmen aus den Sektoren Verkehr, Energie, Gesundheit, Trinkwasser, Postdienste, digitale Infrastrukturen, Bildung, Sozialversicherung und Telekommunikation müssen sich damit auseinandersetzen.
Was auf den ersten Blick nach einem fernen Stichtag aussieht, ist bei näherem Hinsehen ein enger Zeitplan. Die Registrierung als vertrauende Beteiligte nach der eIDAS-Verordnung und dem künftigen Digitalen Identitätengesetz (DIdG) braucht Vorlaufzeit – ebenso eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung, die Anpassung der Datenschutz-Governance und, nicht zuletzt, die Klärung, wie sich Ihre Verträge mit bestehenden Ident-Dienstleistern anpassen müssen. Wer parallel noch die AMLR-Anforderungen ab 10. Juli 2027 einordnen muss, weiß: Diese Themen lassen sich nicht kurzfristig vor Weihnachten 2027 abarbeiten.
Einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe finden Sie bereits in unserem aktuellen GSK Update zu dem Thema.
Das erwartet Sie im Webinar
Gemeinsam mit Namirial, einem Dienstleister auf dem Gebiet qualifizierter Vertrauensdienste und digitalem Transaktionsmanagement laden wir Sie ein, die offenen Fragen rund um die EUDI-Wallet praxisnah zu klären. Unser Partner und Rechtsanwalt Per Meyerdierks ordnet die rechtlichen Aspekte unabhängig vom Dienstleister ein. Klaus Fellner (Geschäftsführer, Namirial) und Jörg Lenz (Head of Marketing und Communication) stellen die technischen und organisatorischen Lösungen vor.
Rechtliche Einordnung – Per Meyerdierks (GSK Stockmann)
- Bestehen einer Akzeptanzpflicht, Registrierungspflicht und -verfahren
- Beschränkung der Datenabfrage und Spielräume für die Datennutzung
- Datenschutz-ToDos: Erforderlichkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung, Anpassung der Datenschutzhinweise
- Haftungsverschiebung in der Identitäts-Lieferkette
- Anpassungsbedarf in Verträgen mit Ident-Dienstleistern
Praxis und Umsetzung – Klaus Fellner und Jörg Lenz (Namirial)
- Direktanbindung oder Intermediär – Make or Buy? Kriterien wie Time-to-Market, Betriebsaufwand und Compliance-Risiko im Vergleich
- Datensparsamkeit by Design
Wer die Frist im Dezember 2027 rechtswirksam und ohne Zeitdruck erreichen will, sollte jetzt anfangen zu planen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.