GSK AfterWorktalks – Kommunale Steuerung des Einzelhandels unter der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie – Welche Instrumente greifen noch?
Mit Urteil vom 30. Januar 2018 hat der Europäische Gerichtshof im Fall Visser / Appingedam (Rs. C-31/16) entschieden, dass Beschränkungen von Einzelhandel in Bauleitplänen an der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu messen sind. Damit gelten das Diskriminierungsverbot sowie die europarechtlichen Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2018 eine sehr kritische Haltung gegenüber einigen Regelungen des deutschen Planungsrechts und der etablierten Praxis eingenommen.
Die Konsequenzen der europäischen Rechtsprechung werden seither in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Ein wichtiges Forum war das Symposium, welches GSK Stockmann gemeinsam mit dem Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung im November 2018 veranstaltet hat. In der Folge haben Vertreterinnen und Vertreter der Planungspraxis, des Einzelhandels und der Rechtsberatung in einem Workshop Möglichkeiten und Grenzen der zukünftigen.
Wir freuen uns darauf, diese Lösungsansätze im Rahmen unserer AfterWorkTalks zu diskutieren, zu denen GSK Stockmann und Dr. Lademann & Partner Sie herzlich
einladen.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie im nebenstehenden Link.
Anmeldungen erbitten wir bis 14. Juni 2019 per E-Mail unter afterworktalks-einzelhandel(at)gsk.de.
Dr. Stefan Geiger
Partner
+49 40 369703-37
stefan.geiger@gsk.de
Dr. Jan Hennig
Partner
+49 30 203907-81
jan.hennig@gsk.de