Die Europäische Union hat seit Beginn des Krieges in der Ukraine umfangreiche Sanktionen gegen Russland verhängt und diese bereits vielfach nachgeschärft. Diese Sanktionen werden zwar grundsätzlich auf Ebene der EU beschlossen, die Ahndung von Verstößen obliegt jedoch den einzelnen Mitgliedstaaten. Dies führt innergemeinschaftlich zu einer großen Divergenz bezüglich Art und Umfang der Ahndung. Auch deshalb strebt die EU nun eine (jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht) Harmonisierung des Sanktionsrechts an. Für das deutsche Außenwirtschaftsrecht dürfte dies im Ergebnis zu Verschärfungen führen. Diese dürften sich auch auf das so praxisrelevante Instrument der bußgeldbefreienden Selbstanzeige auswirken.
29.05.2024