EU-Gesetzgebungsvorhaben zur Geldwäscheprävention

Die Einrichtung der europäischen Geldwäschebekämpfungsbehörde AMLA in Frankfurt am Main markiert einen Meilenstein im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Daneben entwickelt ein auch materiell-rechtlich umfassendes EU-AML-Paket das Geldwäscherecht deutlich weiter. Mit geplanten Regelungen wie ein Verbot für Barzahlungen ab € 10.000, die Erweiterung der geldwäscherechtlich Verpflichteten im Krypto-Sektor und besondere Meldepflichten hinsichtlich hochwertiger Güter zielt die EU darauf ab, die geldwäscherechtlichen Standards weiter zu stärken sowie EU-weit zu harmonisieren und somit die Integrität des Finanzsystems zu schützen. Wir fassen das Wesentliche für Sie in einem GSK Update zusammen.

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