Anfang Oktober hat die EU mit dem Green-Bond-Standard einen einheitlichen und europaweiten Rechtsrahmen für nachhaltige Anleihen verabschiedet. Die bisher üblich angewandten privaten Standards wie der CBI-Climate Bond oder der ICMA-Green Bond Principles sind aufgrund ihrer Uneinheitlichkeit nicht ausreichend aussagekräftig. Der EU-Green-Bond soll deshalb als neuer Marktstandard eine fundierte Klassifizierung ermöglichen. Unsere Anwälte und Partner Dr. Alexander Thomas und Philippe Lorenz gehen dafür im Fachmagazin AssCompact der Frage nach, wie die praktische Umsetzung gelingen könnte.
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