Abbildung Geldstücke und Pflanzen

European Securities and Markets Authority („ESMA“) veröffentlicht Erläuterungen zum EU-Rechtsrahmen für nachhaltige Finanzen

In der vergangenen Woche hat die European Securities and Markets Authority („ESMA„) Erläuterungen zum EU-Rechtsrahmen für nachhaltige Finanzen veröffentlicht.

Es handelt sich nicht um neue EU-Regelungen oder Interpretationen. In der Praxis können die Dokumente jedoch hilfreich sein, weil sie zentrale regulatorischen Anforderungen detailliert und vergleichend darstellen:

  1. Die erste Erläuterung stellt die Konzepte der „Nachhaltigkeit“ in der EU-Taxonomie und der Offenlegungsverordnung („SFDR“) gegenüber [Concepts of sustainable investments and environmentally sustainable activities in the EU Sustainable Finance framework (europa.eu)].

  1. Die zweite Erläuterung betrifft das „Do No Significant Harm-Prinzip“ („DNSH-Prinzip“) in der EU-Taxonomie, der SFDR, und der Benchmarks Regulation [‘Do No Significant Harm’ definitions and criteria across the EU Sustainable Finance framework (europa.eu)].

  1. Die dritte Erläuterung bezieht sich auf die Rolle von Schätzungen in der EU-Taxonomie, der SFDR und der Benchmarks Regulation [ESMA30-1668416927-2548 Concept of estimates across the EU Sustainable Finance framework (europa.eu)].
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