In der vergangenen Woche hat die European Securities and Markets Authority („ESMA„) Erläuterungen zum EU-Rechtsrahmen für nachhaltige Finanzen veröffentlicht.
Es handelt sich nicht um neue EU-Regelungen oder Interpretationen. In der Praxis können die Dokumente jedoch hilfreich sein, weil sie zentrale regulatorischen Anforderungen detailliert und vergleichend darstellen:
- Die erste Erläuterung stellt die Konzepte der „Nachhaltigkeit“ in der EU-Taxonomie und der Offenlegungsverordnung („SFDR“) gegenüber [Concepts of sustainable investments and environmentally sustainable activities in the EU Sustainable Finance framework (europa.eu)].
- Die zweite Erläuterung betrifft das „Do No Significant Harm-Prinzip“ („DNSH-Prinzip“) in der EU-Taxonomie, der SFDR, und der Benchmarks Regulation [‘Do No Significant Harm’ definitions and criteria across the EU Sustainable Finance framework (europa.eu)].
- Die dritte Erläuterung bezieht sich auf die Rolle von Schätzungen in der EU-Taxonomie, der SFDR und der Benchmarks Regulation [ESMA30-1668416927-2548 Concept of estimates across the EU Sustainable Finance framework (europa.eu)].