Das Bundesministerium für Finanzen hat am 21. Mai 2024 einen Diskussionsentwurf zu einem „Gesetzesentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur“ veröffentlicht. Mit den Änderungen sollen die Investitionsmöglichkeiten für Investmentfonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur erweitert werden, um mehr privates Kapital für diese Zwecke zu mobilisieren. Im Herbst vergangenen Jahres war ein ähnlicher Vorstoß im Rahmen des sog. Zukunftsfinanzierungsgesetzes nicht umgesetzt worden.
Was ein neues Gesetz für die Fondsindustrie und deren Wunsch nach mehr Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur bedeuten würde und welche aufsichtsrechtliche Restriktionen und steuerlichen Rahmenbedingungen gelten, erklärt Dr. Petra Eckl, Anwältin und Steuerberaterin bei GSK Stockmann, in einem Beitrag für die Börsen-Zeitung.
Der gesamte Artikel ist hier zu finden: Erleichterungen für Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur | Börsen-Zeitung (boersen-zeitung.de).