Energiewirtschaftsrecht
Potenziale wecken,
Mehrwert erzeugen.
Wenn es um Fragen rund um die Energieversorgung geht, sind spezialisierte energierechtliche Expertise und tiefgreifende Branchenkenntnis erforderlich – über beides verfügen wir von GSK Stockmann.
Wir beraten unter anderem Energieversorger, Projektentwickler, Investoren und Kommunen in allen Bereichen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG, EEG, KWKG, StromStG etc.).
Kompetenzschwerpunkte
Unsere Beratung im Energiewirtschaftsrecht zielt auf rechtssichere, wirtschaftliche und praktikable Lösungen für unsere Mandanten.
Dies gilt sowohl für Projektentwicklungen als auch für ertragsgestaltungen, regulatorische Fragen sowie für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten gleichermaßen.
Mehr als Rechtsanwälte.
Finden Sie die richtigen
Experten.
Lernen Sie unsere Rechtsanwältinnen und -anwälte unseres
Kompetenzteams „Energiewirtschaftsrecht“ kennen.