Neue Förderung für energieeffiziente Gebäude ab 01.07.2021: Erstmals nicht rückzahlbare Zuschüsse für Nicht-Wohngebäude möglich.
Nach der neuen „BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE – NICHTWOHNGEBÄUDE (BEG NWG)“ kann ab 01.07. die Errichtung, der Ersterwerb oder die Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden erfolgen. Die Förderung ist im Gegensatz zu den bisherigen Förderprogrammen nicht nur als Kredit, sondern auch in Form eines direkt ausgezahlten, nicht zurückzahlbaren Investitionszuschusses in erheblicher Höhe möglich. Dabei können Kosten bis zu 30 Mio. EUR berücksichtigt mit zu Prozentsätzen zwischen 15 und 50 % gefördert werden. Der Kreis der Antragsberechtigten ist bewusst weit gezogen und umfasst insbesondere auch private Unternehmen sowie Kommunen und deren Unternehmen und Eigenbetriebe. Wichtig: Die Anträge zur Förderung BEG NWG müssen grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden, darauf ist bei der Vertragsgestaltung zu achten.
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