EmpCo-Richtlinie und UWG-Reform: Neue Vorgaben für die Nachhaltigkeitskommunikation

Mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 und der UWG-Novelle treten ab September 2026 tiefgreifende Neuerungen beim Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht in Kraft. Im Zentrum steht der Umgang mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Marketing: Plakative Begriffe wie „klimaneutral“ oder „grün“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie objektiv und transparent belegt werden können. Selbst entwickelte Nachhaltigkeitssiegel ohne staatliche Anerkennung sind ebenso tabu wie vage Zukunftsversprechen ohne geprüften Maßnahmenplan. Unternehmen aller Branchen sind gefordert, ihre Kommunikation grundlegend zu überprüfen – von Social Media bis zur Produktverpackung. Welche Risiken und Chancen ergeben sich, und wie können Unternehmen Greenwashing-Vorwürfen und Bußgeldern vorbeugen?

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