Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sind ab 2025 E-Rechnungen verpflichtend – damit soll die Papierrechnung abgeschafft werden. Die Regelungen dazu wurden mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen. Schon heute kann, mit Zustimmung des Empfängers, eine Papierrechnung durch eine elektronische Rechnung (E-Rechnungen) ersetzt werden. Als elektronische Rechnung gilt dabei eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z. B. ein PDF-Dokument oder eine E-Mail mit den Rechnungspflichtangaben).
Unternehmen müssen also ab 2025 technisch E-Rechnungen empfangen können. Wie das gelingt und welche Herausforderung Unternehmen haben, erklärt Dominik Berka, Rechtsanwalt und Steuerberater bei GSK Stockmann, in einem Artikel für AssCompact.
Der gesamte Artikel ist hier zu finden: Elektronische Rechnungserteilung: Wie gelingt die Umsetzung? | AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft