Ab dem 19. Juni 2026 tritt die neue gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung eines elektronischen Widerrufsbuttons in Kraft. Unternehmen, die Fernabsatzverträge über Websites oder Apps anbieten, müssen ihren Kunden eine einfache und zweistufige Widerrufsfunktion zur Verfügung stellen. Erfahren Sie, welche Anforderungen das Gesetz stellt, wie sich die Widerrufsbutton-Pflicht von der Kündigungsschaltfläche unterscheidet und was Sie jetzt tun müssen, um rechtssicher vorbereitet zu sein.
19.05.2026