DORA und MiCAR: Referentenentwurf eines Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (FinmadiG) zur Umsetzung der EU-Rechtsakte in deutsches Recht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 23. Oktober 2023 einen ersten Entwurf für ein Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) veröffentlicht. Mit dem neuen Gesetz sollen sowohl das DORA-Rahmenwerk (Digital Operational Resilience Act) bestehend aus der EU-Verordnung 2022/2254 und der EU-Richtlinie 2022/2556 als auch die MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation – Verordnung 2023/1114) –  in deutsches Recht überführt bzw. umgesetzt werden.

Hintergrund:

Das DORA-Rahmenwerk adressiert so gut wie alle Finanzunternehmen und zielt darauf ab, einen einheitlichen Rahmen für ein effektives und umfassendes Management von Cybersicherheits- und IKT-Risiken zu schaffen. Nachdem die Vorgaben viele Anforderungen der BaFin Rundschreiben und Merkblätter an die IT-Aufsicht wie des BAIT, ZAIT, VAIT, KAIT sowie der Orientierungshilfe für Cloud-Anbieter, die der DORA als Vorbild dienten, widerspiegeln, müssen sich deutsche Institute und Finanzunternehmen ab 2025 allerdings nicht auf völlig unbekanntes Terrain begeben.

Mit der MiCAR hat der europäische Gesetzgeber demgegenüber einen umfassenden Regulierungsrahmen für Kryptowährungen und sonstige Kryptowerte geschaffen, um Unternehmen, Kunden und Regulierungsbehörden eine klare Struktur im Umgang mit Produkten und Dienstleistungen des Kryptobereichs zu geben und dadurch die Rechtssicherheit und den Schutz der Anleger zu steigern. Die Verordnung ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und sieht eine stufenweise Umsetzung der Regelungen vor.

Inhalt:

Nachdem sowohl das DORA-Rahmenwerk als auch die MiCAR vollharmonisierend umgesetzt werden müssen, darf der nationale Umsetzungsakt keine abweichenden Regelungen beinhalten. Während sich demnach die materiellen Vorgaben bereits aus den europäischen Rahmenwerken ergeben, regelt das FinmadiG genauer, welche innerstaatlichen Aufsichtsbehörden die jeweiligen Kompetenzen wahrzunehmen haben, und überführt die materiellen Anforderungen in das nationale Recht.

Im Hinblick auf die MiCAR soll mit dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) ein neues Gesetz geschaffen werden, das vor allem die Befugnisse der BaFin zur Aufsicht über Kryptowerte und Kryptowerte-Dienstleister sowie die Sanktionierung von Verstößen näher ausgestaltet. Daneben sind zur Umsetzung der MiCAR auch Änderungen am Kreditwesengesetz (KWG) vorgesehen, um u.a. die Definition von Kryptowährungen aus der Finanzinstrumentendefinition des KWG herauszunehmen und an die Definition der MiCAR anzugleichen. Ziel des FinmadiG ist es, eine klare Abgrenzung zwischen MiCAR-Krypto-Assets auf der einen Seite und (digitalen) MiFID-Finanzinstrumenten auf der anderen Seite zu ermöglichen.

Abgesehen von den Änderungen im Zusammenhang mit DORA und MiCAR soll mit dem FinmadiG das WpHG um weitere Bußgeldtatbestände zur besseren Durchsetzung europäischer Organisations- und Verhaltenspflichten ergänzt werden. Außerdem sind Anpassungen des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) und der Verordnung über die BaFin-Satzung vorgesehen. Diese betreffen insbesondere eine flexiblere Haushaltsführung der BaFin, die Erhöhung der Mindestumlage, mehr Befugnisse des BaFin-Präsidenten hinsichtlich der Bestellung der Verwaltungs- und Verbraucherbeiratsmitglieder sowie eine Überarbeitung der Kündigungsregeln von BaFin-Mitarbeitern.

Die Neuregelungen sollen Stufenweise ab dem 1. Juli 2024 gelten.

Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf können noch bis zum 13. November 2023 abgegeben werden.

Link: bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/20_Legislaturperiode/2023-12-20-FinmadiG/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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