Die Taxonomie-Verordnung bringt Neuerungen für die Immobilienwirtschaft

Die EU-Kommission will den Wirtschafts- und Finanzmarkt nachhaltiger gestalten und Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten lenken. Ein zentraler Baustein ist hierbei die neu in Kraft getretene Taxonomie-Verordnung. Doch was bedeutet dies für die Immobilienwirtschaft? Welche Auswirkungen hat das auf die technischen Bewertungskriterien wie Neubauten, Eigentümerschaft, Sanierung, Renovierung und spezifische Einzelmaßnahmen an Gebäuden?

In der Verlagsbeilage „Alternative Investments“ der Börsen-Zeitung vom 10.11.2021 gibt unser Partner und Rechtsanwalt Dr. Christoph Strelczyk einen fundierten Überblick über die neuen strengen ESG-Anforderungen.

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