Die neuen De-minimis-Verordnungen 2024

Die Europäische Kommission hat am 13.12.2023 eine neue De-minimis-Verordnung und eine neue DAWI-De-minimis-Verordnung veröffentlicht. Beide Verordnungen treten am 01.01.2024 in Kraft und lösen die bisher geltenden De-minimis-Verordnungen ab. Die neuen De-minimis-Verordnungen haben insbesondere zwei wichtige Änderungen. Erstens werden die Beihilfesummen, die ein Unternehmen als De-minimis-Beihilfen erhalten kann, um 50 % und damit deutlich angehoben – als De-minimis-Beihilfen können künftig bis 300.000 EUR innerhalb von 3 Jahren gewährt werden, als DAWI-De-minimis-Beihilfen können einem Unternehmen innerhalb von 3 Jahren 750.000 EUR gewährt werden. Zweitens sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein Zentralregister zu führen, in dem ab dem 01.01.2026 alle gewährten De-minimis-Beihilfen und DAWI-De-minimis-Beihilfen und deren Empfänger erfasst werden. Das Update gibt einen Überblick über die gesamten Regelungen der neuen De-minimis-Verordnung und der neuen DAWI-De-minimis-Verordnung.

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