Der EU Listing Act – Wesentliche Änderungen im Marktmissbrauchsrecht

Am 4. Dezember 2024 ist der EU Listing Act in Kraft getreten. Mit dem Ziel, den Kapitalmarkt in Europa insgesamt attraktiver zu gestalten, beinhaltet der EU Listing Act einige wesentliche Änderungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung, insbesondere im Bereich der Ad-hoc-Publizität, aber auch bei Managers‘ Transactions (Directors‘ Dealings) und bei Aktienrückkaufprogrammen. Unser Beitrag stellt die wesentlichen Regelungen vor und zeigt auf, welche Änderungen insbesondere auf Emittenten zukommen.

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