Das Mauerblümchen blüht – eine Erfolgsgeschichte

Fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten des zeigt sich: Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) zeigt sich: Das StaRUG ist kein Nischeninstrument mehr, sondern ein fester Bestandteil der Restrukturierungspraxis. Besonders dort, wo das operative Geschäftsmodell tragfähig ist, die Finanzierungsstruktur aber nicht mehr passt, kann das StaRUG festgefahrene Verhandlungen auflösen und eine Sanierung außerhalb der Insolvenz ermöglichen.

Zentrale Punkte:

  • Praxisrelevanz trotz überschaubarer Fallzahlen: Das StaRUG ist eine Erfolgsgeschichte. Auch wenn die Fallzahlen mit rund 90 Verfahren pro Jahr überschaubar erscheinen: Das Instrument hat seinen festen Platz in der Restrukturierungswelt gefunden.
  • Besonders im aktuellen Transformationsumfeld bietet es die notwendigen Mechanismen, um Finanzierungslasten an veränderte Marktbedingungen anzupassen.
  • Der klassische Fall bleibt die auslaufende Mittelstandsanleihe, zugleich spielt das StaRUG auch bei Projektentwicklungen, Immobilienfinanzierungen und Gesellschafterrestrukturierungen eine wichtige Rolle.
  • Flexibilität mit Grenzen: Das Verfahren ist flexibler als ein Insolvenzverfahren und kann in vielen Fällen ohne Öffentlichkeitswirkung umgesetzt werden.

Fazit: Das StaRUG ist in der Restrukturierungspraxis angekommen — als flexibles, wirksames Instrument, um Verhandlungssackgassen zu überwinden und sanierungsfähige Unternehmen zu erhalten. 

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