Was bringt die Hilfe bei Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise?
Erleichterung für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten und für Geldgeber in der Corona-Krise. Der Bundestag beschloss am 25.03.2020 weitreichende Maßnahmen, um eine akute Insolvenzwelle zu vermeiden:
- Unternehmen müssen bis mindestens 30.09.2020 keinen Insolvenzantrag stellen, wenn sie aufgrund der Corona-Krise insolvent werden.
- Der Gesetzgeber nimmt den Geschäftsführern dieser Unternehmen auch die Sorgen vor einer persönlichen Haftung wegen eines nicht gestellten Insolvenzantrags.
- Gleichzeitig werden Risiken für Geldgeber und Geschäftspartner in der Krise, die sich üblicherweise sonst Insolvenzanfechtungsfragen stellen müssen, weitgehend beseitigt.
Lesen Sie hier die Details einer ungewöhnlichen gesetzlichen Notfallmaßnahme.