Um ab 2025 der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) nachzukommen, muss die Realwirtschaft schon ab dem kommenden Jahr Maßnahmen ergreifen. Wichtig dabei ist die frühzeitige Einrichtung von entsprechenden Einheiten, die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse und – neben allen strategischen Überlegungen – die Sammlung und Aufarbeitung der erforderlichen ESG-Daten. Unsere Anwälte und Partner Philippe Lorenz und Lisa Watermann erklären in der Börsen-Zeitung Spezial „Wirtschaftskanzleien“ die genauen Hintergründe und Anforderungen an das bevorstehende Reporting.

07.12.2023