Die Corona-Krise belastet Unternehmen weiter erheblich. Die Finanzbehörden erleichtern daher die Verlustrechnung der Verluste in 2020 mit Steuervorauszahlungen für das Jahr 2019.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.04.2020 eine weitere Maßnahme, um die Folgen der Corona-Krise für in Deutschland agierende Unternehmen und in Deutschland Steuerpflichtige weiter abzumildern, in einem BMF-Schreiben veröffentlicht. Die Finanzbehörden eröffnen nun die Möglichkeit, in einem pauschalierten Verfahren erwartete Verluste für 2020 auf die Vorauszahlungen für 2019 anzurechnen und so Erstattungen der Vorauszahlungen einfacher als bisher zu erhalten. Ziel der Maßnahme ist es, den Unternehmen weitere Liquiditätsreserven in der Krise zu erhalten.