Bundeskabinett beschließt am 31. März 2021 den Entwurf des Steueroasen-Abwehrgesetzes

Einführung von Abwehrmaßnahmen mit Blick auf Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse in oder mit Bezug zu bestimmten nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten

Das Bundeskabinett hat am 31. März 2021 den Entwurf des Steueroasen-Abwehrgesetzes beschlossen, das die Einführung von Abwehrmaßnamen mit Blick auf Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse in oder mit Bezug zu bestimmten nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten vorsieht.  Das Gesetz soll auf EU-Ebene verhandelte und gebilligte Maßnahmen hinsichtlich der auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. „schwarze Liste“)  aufgeführten Steuerhoheitsgebiete umsetzen. Ziel dieses Gesetzes ist es, Staaten und Gebiete, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, dazu anzuhalten, Anpassungen zur Umsetzung und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich vorzunehmen. Zu diesem Zweck sollen Personen und Unternehmen durch gezielte „Abwehrmaßnahmen“ davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen zu diesen Staaten und Steuergebieten fortzusetzen oder neu aufzunehmen.

On 31 March 2021, the Federal Government approved the draft of a so-called „Tax Haven Defence Act“, which provides for the introduction of defence measures with regard to business relationships or shareholdings in or with reference to certain non-cooperative tax jurisdictions. The English Update of GSK in this respect will be available within the next week.

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