Mit dem Entwurf der EU-Kleinanlegerstrategie beabsichtigt der europäische Gesetzgeber tiefgreifend in die bestehende Struktur der Vertriebsvergütungen zu intervenieren. Anders als ursprünglich befürchtet, sieht der Kommissionsentwurf zwar kein generelles Provisionsverbot im Finanzvertrieb vor, jedoch soll zukünftig nur noch der beratene Bestand verprovisioniert werden können, nicht mehr aber der vermittelte. Dies stellt zahlreiche Geschäftsmodelle vor erhebliche Herausforderungen und erfordert ein radikales Umdenken. Betroffen sind nicht nur klassische Vertriebsunternehmen sowie Vertriebsstrukturen von Neobrokern, FinTechs und Direktbanken, sondern unmittelbar auch Fondsgesellschaften, die ihre Vertriebsstrategien und möglicherweise sogar ihre Anlageprodukte an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen.
Über die wichtigsten Reformvorschläge sowie den aktuellen Diskussionsstand zur EU-Kleinanlegerstrategie in Bezug auf die Zuwendungsregelung informieren wir Sie in unserem neuen GSK-Update. Zudem erläutern wir erste Ansätze zum Umgang mit einem möglichen erweiterten Provisionsverbot im beratungsfreien Vertrieb.