Bisher waren nur größere Unternehmen davon betroffen – seit 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kurz LkSG – aber auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Sie müssen nun durch das Gesetz neue und wichtige Anforderungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt innerhalb der Lieferkette beachten. Unser Anwalt und Partner Eric Mayer zieht im Industrieanzeiger eine erste Bilanz für das Jahr 2023 und gibt einen Ausblick sowie Handlungsempfehlungen.
07.02.2024