Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BFSG), das Ende Juni 2025 in Kraft tritt, soll die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen am gesellschaftlichen Leben fördern. Es verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen ohne besondere Erschwernis zugänglich zu machen. Dies betrifft insbesondere digitale Angebote wie Websites und Apps, die „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“ – also digital barrierefrei – sein müssen. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie den Anforderungen entsprechen, um Sanktionen und Rufschädigungen zu vermeiden. Ein externer Audit kann helfen, Anpassungsbedarf zu identifizieren. Nutzen Sie die Chance, durch barrierefreie Gestaltung die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und Ihre Reichweite zu erhöhen. Erfahren Sie mehr über die konkreten Schritte zur Umsetzung und wie Sie von einer inklusiven Gestaltung profitieren können.
10.03.2025