Barrierefreiheitsgesetz: Mehr Zugang für alle

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das digitale Angebote in den Fokus rückt. Das BFSG verpflichtet Wirtschaftsakteure, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist ein gleichberechtigter Zugang für Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen. Welchen Rechtsunsicherheiten und Umsetzungskosten sich Unternehmen, insbesondere KMU, gegenüber sehen, beschreiben Dr. Jörg Kahler und Dr. Maximilian Schnebbe, Rechtsanwälte bei GSK Stockmann, in einem Artikel für den Industrieanzeiger.

Der gesamte Beitrag ist hier zu lesen: Mehr Zugang für alle – was sich jetzt ändert

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