Bankrecht und Finanzaufsichtsrecht
Risiken erkennen,
Chancen ergreifen.
Kaum eine Branche steht aktuell vor so großen regulatorischen Herausforderungen wie der Finanzsektor. Das Normengefüge aus EU-Richtlinien, unmittelbar geltenden EU-Verordnungen, delegierten Rechtsakten, Guidelines, nationalen Normen und europäischen und nationalen Aufsichtspraktiken sowie deren Wechselwirkung ist mehr als komplex. Gleichzeitig werden Compliance-Verstöße zunehmend empfindlich sanktioniert. Der gesetzliche Schutz sogenannter „Whistleblower“ wird dabei in Zukunft die Aufdeckung von Verstö-ßen wahrscheinlicher werden lassen.
Das veränderte Kundenverhalten insbesondere der jüngeren Generation, auch „Digital Natives“ genannt, aber auch massive regulatorische Eingriffe in tradierte Geschäftsmodelle –
Provisionsverbote nach MiFID II sowie die signifikante Deckelung der Einnahmen kartenaus-gebender Institute durch die Interchange- Verordnung sind nur zwei Beispiele hierfür – erfordern „neues“ Denken und die Entwicklung innovativer Lösungen.
Diese besondere Situation der Finanzbranche stellt auch besondere Anforderungen an ihre anwaltlichen Berater. Wir von GSK Stockmann freuen uns auf diese Herausforderung und stehen für Sie mit einem eingespielten, hoch spezialisierten Team bereit, das interdisziplinär agiert, vernetzt denkt, dabei belastbare Strukturen entwickelt und sich vor allem durch eine hohe Innovationskraft auszeichnet.
Bankrecht und Finanzaufsichtsrecht
GSK Stockmann berät im Bank- und Finanzaufsichtsrecht mit einem Team hoch spezialisierter und erfahrener Anwälte zu einer Vielzahl aufsichtsrechtlicher Themenstellungen.
„Sie haben tiefgreifendes Wissen und recherchieren den Bereich eingehend, sodass sie sich bei Rechtsthemen absolut sicher sind. Darüber hinaus haben sie ein solides wirtschaftliches Verständnis und Erfahrung mit dem Markt.“
(Mandant)
„Alle sind fachlich im höchsten Maße qualifiziert, zeigen pragmatische Lösungen auf und reagieren sehr schnell und zuverlässig.“
(Mandant)
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