Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 € pro Stunde ab Juli 2022 und der nicht gleichzeitig angehobenen Minijob-Verdienstgrenze, die erst ab Oktober 2022 greifen wird, kann, je nach Arbeitsvertragsgestaltung, eine ungewollte Sozialversicherungspflicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen entstehen. Diese sollte kurzfristig durch adäquate Vertragsanpassung vermieden werden.
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