Ausweitung der Transparenzregisterpflicht – Umfassende (Nach-) Meldepflichten für ausländische Rechtseinheiten

Durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II entsteht nun auch für ausländische Rechtseinheiten, die Immobilien in Deutschland unmittelbar oder über Objektgesellschaften halten, eine geldwäscherechtliche Mitteilungspflicht an das Transparenzregister.

Wer ist betroffen, bis wann sind Meldungen vorzunehmen und was droht bei einer verspäteten Umsetzung der neuen Vorschriften? Mit unserem aktuellen GSK Update geben wir Ihnen einen Überblick über die neue Rechtslage zur geldwäscherechtlichen Mitteilungspflicht ausländischer Rechtseinheiten an das deutsche Transparenzregister.

Update herunterladen
Drucken
Pressekontakt:

Ansprechpartner