Außergerichtliche Streitbeilegung (ADR)

Die Situation in der Immobilienbranche ist nach wie vor angespannt und das führt vermehrt zu Konflikten. Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten dauern lange und führen nur selten zu befriedigenden Ergebnissen. Dr. Oda Wedemeyer, Partnerin bei GSK Stockmann, erklärt im immobilienmanager, welche Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution, ADR) es gibt und wie Konflikten vorgebeugt werden kann.

Bei ADR handelt es sich um strukturierte Streitbeilegungsmethoden, bei denen mit Hilfe Dritter ein Ergebnis gefunden werden soll. Diese fünf Verfahrensarten gibt es:

  • 1. Mediation: Der Mediator tritt zwischen den Parteien als Vermittler auf
  • 2. Schlichtung: Der Schlichter als „Autorität“ erarbeitet selbst einen Einigungsvorschlag
  • 3. Schiedsgutachtenverfahren: Möglichkeit, einzelne technische, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Fragestellungen sachverständig klären zu lassen
  • 4. Adjudikation: Der Streit durch Fachleute einer schnellen Entscheidung zugeführt. Die Entscheidungen sind vorläufig bindend.

5. Schiedsgerichtsverfahren: Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges verbindlich über Streitigkeiten.

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