Die Immobilienbranche als einer der größten Verursacher von Treibhausgasemissionen in Deutschland steht bei den Maßnahmen zur Bekämpfung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur im Fokus des Gesetzgebers: Zur Förderung von Nachhaltigkeit von Immobilien wurden auf europäischer und nationaler Ebene zahlreiche Rechtsakte erlassen, wie das Gebäudeenergiegesetz und Photovoltaikpflichten.
Daneben werden auch den Akteuren im Immobiliensektor nachhaltigkeitsbezogene Pflichten auferlegt, etwa Berichtspflichten gemäß der Offenlegungsverordnung oder der CSRD und Sanierungspflichten nach der noch in deutsches Recht umzusetzenden Gebäuderichtlinie.
Immobilienfonds und -unternehmen stehen also vor der Herausforderung, ihre Immobilien an die wachsenden Anforderungen an Umweltfreundlichkeit und soziale Verantwortung anzupassen. Daneben können sich weitere Anforderungen für die Immobilien aus selbst gegebenen Nachhaltigkeitsstrategien ergeben. Die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten ist jedoch im Bereich der Gewerberaummiete nicht ohne die Mieter umzusetzen, denn diese müssen sich ebenfalls nachhaltig verhalten, z. B. durch die Reduktion des Verbrauchs.
Lisa Gebhard und Dennis Stenzel, Rechtsanwälte bei GSK Stockmann, erläutern in einem Artikel in der Börsen-Zeitung, wie Mieter und Vermieter gemeinsam eine Lösung finden.