Das geplante „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“ – auch bekannt als Bau-Turbo – verspricht Städten und Gemeinden mehr Handlungsspielraum bei der Schaffung von Wohnraum. Doch was bedeutet das konkret?
Wesentliche Neuerungen
– Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus sind künftig deutlich einfacher möglich, insbesondere bei älteren Plänen mit geringerer Dichte.
– Im unbeplanten Innenbereich können Neubauten unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden, selbst wenn sie sich nicht in die Umgebung einfügen.
– Das Herzstück des Gesetzes ermöglicht bis 31. Dezember 2030 Vorhaben ohne Einhaltung des bisherigen planungsrechtlichen Korsetts.
Vorteile für Kommunen:
– Schneller Wohnraum schaffen ohne langwierige Planaufstellungsverfahren
– Erhalt der Planungshoheit, da die Zustimmung der Gemeinde Voraussetzung bleibt
– Möglichkeit, vertragliche Bedingungen wie Sozialquoten oder Kostenbeteiligungen zu verankern
– Mehr Flexibilität bei der Nachverdichtung und Nutzung bestehender Infrastruktur
Herausforderungen und Risiken:
– Investoren könnten die Zustimmung der Kommune als Selbstverständlichkeit ansehen
– Gefahr der Verwässerung bestehender Bebauungspläne und langfristiger Planungsunsicherheit
– Erhöhter Bedarf an Infrastruktur (Kitas, Schulen, Verkehr) und mögliche Belastung der kommunalen Finanzen
– Umweltrechtliche Prüfungen sind bislang nur überschlägig vorgesehen – hier bleibt die Praxis abzuwarten
Handlungsempfehlungen für Kommunen:
- Kommunale Ziele klar festlegen: Wo und unter welchen Bedingungen werden Abweichungen befürwortet?
- Leitfaden mit klaren Prüfkriterien erstellen: So entsteht Transparenz und Planungssicherheit.
- Städtebauliche Verträge nutzen: Zustimmung nur nach vorheriger Vereinbarung erteilen.
Der Bau-Turbo eröffnet kurzfristig große Chancen, verlangt aber von den Kommunen klare Konzepte und transparente Kommunikation. Nur wenn kommunale Ziele definiert und konsequent umgesetzt werden, kann der Bau-Turbo zu einer nachhaltigen und lebenswerteren Entwicklung beitragen.
Den gesamten Beitrag von Kerstin von Staa, Rechtsanwältin bei GSK Stockmann, lesen Sie hier (Bezahlschranke): Bau-Turbo: Chance oder Nebelkerze? | KOMMUNAL
Der Artikel ist in KOMMUNAL, Ausgabe 10/2025, erschienen.