Kerstin von Staa, Rechtsanwältin bei der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann in München

Bau-Turbo: Chance für Kommunen oder Nebelkerze?

Das geplante „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“ – auch bekannt als Bau-Turbo – verspricht Städten und Gemeinden mehr Handlungsspielraum bei der Schaffung von Wohnraum. Doch was bedeutet das konkret?

Wesentliche Neuerungen

– Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus sind künftig deutlich einfacher möglich, insbesondere bei älteren Plänen mit geringerer Dichte.

– Im unbeplanten Innenbereich können Neubauten unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden, selbst wenn sie sich nicht in die Umgebung einfügen.

– Das Herzstück des Gesetzes ermöglicht bis 31. Dezember 2030 Vorhaben ohne Einhaltung des bisherigen planungsrechtlichen Korsetts.

Vorteile für Kommunen:

– Schneller Wohnraum schaffen ohne langwierige Planaufstellungsverfahren

– Erhalt der Planungshoheit, da die Zustimmung der Gemeinde Voraussetzung bleibt

– Möglichkeit, vertragliche Bedingungen wie Sozialquoten oder Kostenbeteiligungen zu verankern

– Mehr Flexibilität bei der Nachverdichtung und Nutzung bestehender Infrastruktur

Herausforderungen und Risiken:

– Investoren könnten die Zustimmung der Kommune als Selbstverständlichkeit ansehen

– Gefahr der Verwässerung bestehender Bebauungspläne und langfristiger Planungsunsicherheit

– Erhöhter Bedarf an Infrastruktur (Kitas, Schulen, Verkehr) und mögliche Belastung der kommunalen Finanzen

– Umweltrechtliche Prüfungen sind bislang nur überschlägig vorgesehen – hier bleibt die Praxis abzuwarten

Handlungsempfehlungen für Kommunen:

  1. Kommunale Ziele klar festlegen: Wo und unter welchen Bedingungen werden Abweichungen befürwortet?
  2. Leitfaden mit klaren Prüfkriterien erstellen: So entsteht Transparenz und Planungssicherheit.
  3. Städtebauliche Verträge nutzen: Zustimmung nur nach vorheriger Vereinbarung erteilen.

Der Bau-Turbo eröffnet kurzfristig große Chancen, verlangt aber von den Kommunen klare Konzepte und transparente Kommunikation. Nur wenn kommunale Ziele definiert und konsequent umgesetzt werden, kann der Bau-Turbo zu einer nachhaltigen und lebenswerteren Entwicklung beitragen.

Den gesamten Beitrag von Kerstin von Staa, Rechtsanwältin bei GSK Stockmann, lesen Sie hier (Bezahlschranke): Bau-Turbo: Chance oder Nebelkerze? | KOMMUNAL

Der Artikel ist in KOMMUNAL, Ausgabe 10/2025, erschienen.

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