Im April hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften (RefE-ArbZG) veröffentlicht. Darin ist die Arbeitszeiterfassung klar geregelt. Jedoch fehlt noch eine Definition der Arbeitszeit, die die Rahmenbedingungen der modernen Arbeitswelt einbezieht. Unser Anwalt und Partner Dr. Theofanis Tacou bietet im Industrieanzeiger einen ersten Überblick und setzt sich mit dem Arbeitszeitbegriff auseinander.
12.10.2023