Anrechnung von einbehaltener ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge auf die inländische Gewerbesteuer

ENTSCHEIDUNG DES HESSISCHEN FINANZGERICHTS VOM 26. AUGUST 2020 – 8 K 1860/16

Das Hessische Finanzgericht hat in einem aktuellen Streitfall entschieden, dass entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden kann. Es empfiehlt sich vergangene Sachverhalte auf potentielle Anrechnungsmöglichkeiten zu untersuchen, insbesondere da auch bei schon erfolgter gewerbesteuerlicher Veranlagung der Erlass eines sog. Ergänzungsbescheides zum Gewerbesteuermessbescheid nach Auffassung des Gerichts möglich ist.

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