Die Regelungen zur Digitalisierung des Finanzsektors schreiten auf EU-Ebene weiter voran und so ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung am 20.12.2023 mit dem Beschluss eines RegE für das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG) einen wichtigen Schritt im Hinblick auf eine zeitnahe Anpassung der nationalen Vorschriften an die EU-Rechtsakte eingeleitet hat. Mit dem RegE sollen das DORA-Rahmenwerk, die MiCAR sowie die Geldtransferverordnung in das derzeitige nationale Recht eingepasst werden. Der Beitrag von Philippe Lorenz und Nicole Habersetzer in der Fachzeitschrift DER BETRIEB gibt einen Überblick über die geplanten Regelungen des FinmadiG und bezieht Stellung zu den maßgeblichen Änderungen.
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