Anlagenbau

Systeme durchdringen,
Verträge gestalten.

GSK Stockmann gehört zu den renommiertesten Adressen, wenn es um die Beratung im deutschen und internationalen Anlagenbau geht. Wie in all unseren Beratungsfeldern denken und handeln wir auch im Bereich Anlagenbau ganzheitlich und umfassend. Durch unsere langjährige Expertise kennen wir die Branchen unserer Mandanten sehr gut. Wir verstehen die Sprache der anderen Projektbeteiligten, was für eine reibungsarme und verständliche Kommunikation sorgt.

Anlagenbauprojekte sind häufig international: Sowohl Investoren als auch Ingenieurbüros und ausführende Unternehmen agieren weltweit. GSK Stockmann bietet auch hierfür Lösungen aus einer Hand: Die Verträge folgen internationalen Standards, Vertragssprache ist typischerweise Englisch.

Kompetenzschwerpunkte

Unsere Tätigkeit erfolgt für Sie in zwei Richtungen: Wir begleiten zum einen unsere Mandanten von Deutschland aus ins Ausland (Outbound), gegebenenfalls unter

Einschaltung von Anwaltskollegen aus unserem großen internationalen Netzwerk, und zum anderen unsere ausländischen Mandanten bei ihren Aktivitäten in Deutschland (Inbound).

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen insbesondere bei industriellen Anlagen (zum Beispiel Industrieparks, Werften und Hafenanlagen, Logistikzentren, Produktions- und Prozessanlagen wie beispielsweise pharmazeutische Anlagen, LNG-Infrastrukturanlagen, konventionelle Kraftwerke und Pumpspeicherkraftwerke), Infrastrukturprojekten (zum Beispiel Verkehrswege und Straßenbau, Schifffahrtsschleusen, Flughäfen, Pipelines, Stromtrassen, Rechenzentren) sowie Offshore-Windparks.

Erfahren Sie mehr über unsere Expertise in der Projektentwicklung von Industrieanlagen und Industrieimmobilien

Wir entwerfen und verhandeln Verträge im Zusammenhang mit der Planung, Konstruktion, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung von Anlagen (zum Beispiel Generalplanerverträge, GMP-Werkverträge sowie EPC-, EPCI-, O&M- und DBOT-Verträge). Weitere Beratungsfelder sind Konsortialstrukturen, Nachunternehmer- und Lieferverträge, Letztere einschließlich UN-Kaufrecht und Incoterms.

Wir sind auf die Anwendung von bestimmten nationalen wie internationalen Standardverträgen spezialisiert, die im Anlagenbau dominieren, insbesondere FIDIC-, LOGIC-, Orgalime-, VDMA-, NEC-, AIA- und VOB/B-Verträge. Auf der Basis dieser Standards arbeiten wir für unsere Mandanten regelmäßig unternehmensspezifische Vertragsmuster aus. Bei Geltung deutschen Rechts spielt zudem auch die AGB-rechtliche Beratung angesichts der strengen Handhabung von AGBs durch den Bundesgerichtshof eine entscheidende Rolle.

Wir binden von Beginn an unsere Kollegen aus anderen Kompetenzbereichen mit ein, denn komplexe Anlagenbauprojekte erfordern Teams von hochspezialisierten rechtlichen Beratern. GSK Stockmann verfügt über Spezialisten in allen für den Anlagenbau relevanten Rechtsgebieten: privates Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht, internationales Vertragsrecht, öffentliches Planungs-, Umwelt- und Baurecht, Corporate, Steuern, Finanzierung, Grundstücksrecht, Beihilfe- und Vergaberecht, IP/IT, Energiewirtschaftsrecht, Dispute Resolution, Insolvenzrecht etc.

Wir begleiten unsere Mandanten nach Vertragsschluss bis zum erfolgreichen Abschluss des gesamten Projekts. Ebenso stehen wir unseren Mandanten bei vielen rechtlichen Themen wie Versicherungen, der rechtlichen Prüfung von Nachträgen, Mängeln, Leistungsverweigerung, Schlussrechnungsprüfung sowie dem (Anti-)Claim-Management zur Seite. Gerade im Anlagenbau spielen Sicherheiten eine wichtige Rolle – diese bilden daher einen unserer Beratungsschwerpunkte. In Krisensituationen, wie zum Beispiel bei erheblichen Störungen des Bauablaufs, Kündigungen oder der Insolvenz von Projektbeteiligten, unterstützen wir unsere Mandanten bei der bestmöglichen Anspruchssicherung beziehungsweise -abwehr. Dabei arbeiten wir eng mit externen Beratern anderer Disziplinen zusammen, zum Beispiel mit Sachverständigen für Bauablaufstörungen, deren Einbindung wir frühzeitig empfehlen.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Auswahl und Durchführung von außergerichtlichen und gerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. Bei Anlagenbauprojekten besteht hohes Konfliktpotenzial, insbesondere dann, wenn eine Anlage nicht „aus einer Hand“ angeboten wird und der Auftraggeber mit einer Vielzahl von Beteiligten Verträge schließt, sogenanntes „Multi-Contracting“. Im Bereich des internationalen Anlagenbaus haben sich bestimmte Methoden zur außergerichtlichen Konfliktlösung herausgebildet, nämlich Mediation, Schlichtung und Adjudikation, bei denen wir unsere Mandanten im Fall der Fälle unterstützen. Scheitern diese Methoden, führen wir für unsere Mandanten Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten (zum Beispiel ICC und DIS), auch in Bezug auf vorläufigen Rechtsschutz. Unsere Anwälte verfügen in diesen Bereichen über langjährige Erfahrung, als Parteivertreter sowie als Mediator, Schlichter, Adjudikator und Schiedsrichter.

Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Schiedssprüchen im In- und Ausland, damit Sie nicht nur ihr Recht, sondern auch ihr Geld bekommen.

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