Mit dem EU Action Plan on Sustainable Finance versucht der europäische Gesetzgeber Kapitalflüsse in nachhaltige Investments umleiten. Hierfür haben sich seit 2022 die Anforderungen an die Beratung zu fondsgebundenen Versicherungspolicen deutlich verändert und fordern bei der Beratung zu sogenannten Versicherungsanlageprodukten eine Ausrichtung auf die Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger.
Philippe Lorenz und Dr. Timo Bernau, Anwälte bei GSK Stockmann, rekapitulieren im VVBmagazin die Erfahrungen aus dem ersten Jahr und geben einen weiteren Ausblick für die Praxis.